Nutzungsbedingungen
Stand: September 2026. Anbieter ist André Konegen, Anschrift und Kontakt im Impressum.
Das Angebot
Ay Gee I Widgets stellt dir konfigurierbare Browser-Widgets für OBS zur Verfügung. Zum Start ist die Nutzung kostenlos: bis zu 20 Widgets, ein optional verbundener Twitch-Kanal und 100 MB Medienspeicher pro Konto. Es gibt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement. Etwaige spätere kostenpflichtige Angebote erfordern eine gesonderte Entscheidung von dir.
Dein Konto
Verwende eine E-Mail-Adresse, auf die du Zugriff hast, und sichere dein Passwort. Gib Widget-Links nur weiter, wenn du die zugehörige Ausgabe freigeben möchtest. Du kannst dein Konto jederzeit in den Einstellungen löschen.
Deine Inhalte und Twitch-Anwendung
Du bleibst für deine Texte, Medien und Stream-Inhalte verantwortlich. Lade nur Dateien hoch, für deren Nutzung du die nötigen Rechte besitzt. Du räumst uns die zur Speicherung, technischen Verarbeitung und Darstellung deiner Inhalte erforderlichen Rechte für die Dauer deiner Nutzung ein.
Verbinde ausschließlich deinen eigenen Twitch-Kanal und eine Anwendung, zu deren Nutzung du berechtigt bist. Für deine Twitch-Anwendung gelten zusätzlich die Bedingungen von Twitch. Bewahre dein Client-Secret vertraulich auf.
Zulässige Nutzung
Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, Angriffe auf Konten oder Infrastruktur sowie die gezielte Umgehung von Zugriffsschutz und Nutzungslimits. Die Medienbibliothek dient deinen Widgets und darf nicht als allgemeiner Datei-Hostingdienst verwendet werden. Bei Missbrauch können betroffene Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte kannst du an die Kontaktadresse im Impressum senden.
Betrieb und Änderungen
Wir entwickeln den Dienst weiter und können Vorlagen, Funktionen und technische Grenzen anpassen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder die Zustellung jedes Ereignisses wird nicht zugesichert. Insbesondere Twitch, dein Netzwerk und OBS können die Ausgabe beeinflussen. Wesentliche Änderungen an bestehenden Nutzungsmöglichkeiten werden, soweit möglich, vorher mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.